Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der axelity ag

Allgemein

Dieses Dokument regelt die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Firma axelity ag. Sie bilden einen verbindlichen Vertragsbestandteil zwischen der Kundin und axelity ag (axelity).

Version

9. Mai 2022

Änderungen

Wir können diese AGBs jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf unserer Website publizierte Fassung. Soweit die AGB Teil einer Vereinbarung mit der Kundin ist, werden wir die Kundin im Falle einer Aktualisierung über die Änderung per E-Mail oder auf andere geeignete Weise informieren.

Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Soweit in Auftragsbestätigungen und Individualverträgen nicht anders geregelt, bestimmt sich das Verhältnis zwischen axelity und dem Kunden nach Massgabe unserer AGB.

Die von axelity unterbreiteten Offerten sind vertraulich zu behandeln und bleiben, falls nicht anders vereinbart, während 30 Tagen verbindlich. Auf Verlangen von axelity sind sämtliche übergebenen Unterlagen bei Ausbleiben eines Vertragsabschlusses zurückzugeben.

Alle unsere Informationsunterlagen, Preislisten, Offerten, mündlichen und schriftlichen Kaufverträge und Lieferungen unterliegen bedingungslos, vollumfänglich und ausschliesslich diesen AGB.

Verbindlich ist, was im schriftlichen Individualvertrag und/oder in der Auftragsbestätigung festgehalten ist. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt ohne unverzügliche Meldung allfälliger Beanstandungen als angenommen. Soweit gefordert gilt die Auftragsbestätigung nach Rücksendung des vom Käufer unterzeichneten Doppels.

Der Kauf auf Probe (Rückgabegarantie) kann im Einzelfall mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von axelity gewährt werden.

Informationsunterlagen, Preislisten und Offerten

Die Informationsunterlagen (Kataloge, Produktebeschreibungen), Preislisten und Offerten, insbesondere die darin enthaltenen Abbildungen und Angaben, dienen der näheren Orientierung und sind stets freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Ausgenommen davon sind speziell für einen Käufer ausgearbeitete Offerten.

Modalitäten und Individualverträge

Der Kunde wählt die Softwareapplikation nach den von ihm schriftlich definierten Anforderungen, gestützt auf die schriftlichen Angaben von axelity und deren Lieferanten.

Der Kunde wird über die Kosten der Installation, Anpassung, Schulung, Wartung und betriebswirtschaftlicher Rahmenorganisation für die Benutzung der Applikationen im verlangten Umfang durch axelity aufgeklärt.

In Ergänzung zu diesen AGB können je nach gewünschten axelity-Leistungen Individualverträge abgeschlossen werden.

Individualverträge stützen sich in dieser Reihenfolge auf die Auftragsbestätigung und die AGB und regeln insbesondere folgende Geschäfte:

  • Erteilung des Nutzungsrechts (Nutzungsbestimmungen)
  • Erteilung von Lizenzen an Softwareapplikationen (Lizenzvertrag)
  • Abschluss von Software-Wartungsvereinbarungen (Wartungsvertrag)
  • Ausführung von Arbeiten für den Kunden (Dienstleistungsvertrag)

Preise

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, verzollt, exkl. MWST, in üblicher Verpackung.

Preisänderungen bleiben grundsätzlich bis zum Vertragsabschluss jederzeit vorbehalten.

Zusammenarbeit

axelity setzt für die Lösung der vom Kunden gestellten Aufgaben qualifizierte Fachleute ein. axelity darf zur Vertragserfüllung Dritte beiziehen.

Die Vertragserfüllung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden und unter seiner aktiven Mitwirkung. Der Kunde räumt seinen zuständigen Mitarbeitenden ausreichend Zeit und Kompetenzen ein, damit diese an Projektsitzungen teilnehmen, Ausführungsanweisungen erteilen, Entscheidungen rechtzeitig treffen, sowie unverzüglich auf kundenseitig festgestellte Probleme und Unklarheiten hinweisen können.

axelity kann nur insoweit zur richtigen und termingerechten Vertragserfüllung verpflichtet werden, als der Kunde aktiv mitwirkt und seinen Obliegenheiten nachkommt.

Der Kunde ist insbesondere dafür besorgt, axelity mit den notwendigen Informationen und Daten über die Zielsetzungen, betrieblichen Abläufe und Bedürfnisse zu informieren.

Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Höhe der Kosten, die benötigte Zeit und der praktische Nutzen des Arbeitsergebnisses wesentlich von seinen Eigenleistungen abhängen.

Rechte an den Softwareapplikationen

Urheber- und andere gewerbliche Schutzrechte an für den Kunden erarbeiteten Ergebnissen und/oder ihm überlassenen Unterlagen, Auswertungen und/oder Softwareapplikationen gehören axelity.

Ohne anders lautende Vereinbarung geben die vom Käufer erworbenen Nutzungsrechte und Software-Lizenzen und die von axelity erarbeiteten Ergebnisse diesem das nicht übertragbare und ausschliessliche Recht zum Eigengebrauch. Alle weiteren Rechte verbleiben bei axelity resp. deren Lizenzgeber. Im Übrigen gelten die produktspezifischen Lieferbedingungen.

In jedem Fall bleibt axelity berechtigt, bei der Vertragserfüllung verwendete Ideen, Konzepte, Methoden, Techniken und Know-how auch anderweitig frei zu verwenden.

Dem Kunden sind die Weitergabe des Lizenzmaterials an Dritte und die Verwendung über den vereinbarten Gebrauch hinaus untersagt, ausser in Fällen eines Firmenverkaufes an die Rechtsnachfolgerin.

Beschädigt oder löscht der Kunde die Softwareapplikation, leistet axelity auf Wunsch des Kunden - soweit zumutbar - den bestmöglichen Ersatz. Der Kunde hat die effektiv entstehenden Wiederbeschaffungskosten sowie den allfälligen Aufpreis für eine erweiterte oder neuere Version zu bezahlen. Ohne gültigen Wartungsvertrag hat der Kunde keinen Anspruch auf kostenlose Nachlieferung der neuesten Softwareapplikationsversionen.

Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von axelity.

Lieferung, Termine, Nutzen und Gefahr

Wenn in der Auftragsbestätigung nicht anders lautend, erfolgt die Lieferung an den Erfüllungsort.

Ändert und/oder erweitert der Kunde den Arbeitsumfang nachträglich oder kommt er seinen Obliegenheiten nicht, verspätet oder ungenügend nach, verlängern sich die Termine angemessen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass unverschuldete Umstände bei axelity, so namentlich Terminüberschreitungen von Drittlieferanten und der nicht von axelity zu vertretende Ausfall von Schlüssel-Mitarbeitern, zu Verzögerungen führen.

Unverschuldete Unmöglichkeit oder unzumutbare Erschwerung der Leistungen entbindet axelity von der Lieferpflicht. Das Vertragsverhältnis bleibt davon grundsätzlich unberührt. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Kunden befreien axelity von der Leistungspflicht.

Lieferfristen dienen als Richtlinien und sind als solche nicht verbindlich. axelity bemüht sich, diese auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Schadenersatz.

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist der schriftliche Kaufvertrag oder die Auftragsbestätigung bzw. der Lieferschein massgeblich. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen des Kaufgegenstandes in Konstruktion und Ausführung bleiben jederzeit vorbehalten. Es besteht keine Verpflichtung, derartige Änderungen auch an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen.

Teillieferungen sind zulässig und werden in Rechnung gestellt.

Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestellungsänderung des Käufers, bleiben Preisänderungen vorbehalten.

Nach erfolgter Lieferung prüft der Kunde die Lösung und die Softwareapplikationen während einer Zeit von 10 Tagen. Falls der Kunde die Funktionen, bzw. Leistungen nicht schriftlich beanstandet hat und/oder wenn die Softwareapplikationen produktiv eingesetzt werden, so gelten sie als abgenommen.

Mit erfolgter Lieferung am Erfüllungsort gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

Gewährleistung

Die Funktionen der Kaufgegenstände werden vor der Lieferung fachmännisch geprüft. Sie haben den schriftlich vereinbarten Spezifikationen oder, wenn solche fehlen, den Standard-Spezifikationen des Lieferanten zu entsprechen.

axelity führt die ihr anvertrauten Arbeiten sorgfältig und fachkundig aus.

Bildet Gegenstand des Vertrages die Lieferung von Hardware oder Softwareapplikationen, für welche sich axelity ihrerseits dem Kunden gegenüber erkennbarermassen bei Dritten eindeckt, kann axelity gegenüber dem Kunden nur insoweit die Gewährleistung und Haftung übernehmen, als der Drittlieferant seinerseits garantiert und gegenüber axelity nach seinen Vertragsbedingungen haftet. Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung ist wegbedungen. Entschädigungen für andere direkte oder indirekte Schäden werden ausdrücklich abgelehnt. Kosten für Ein- und Ausbau sowie Reise- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Der Anspruch auf einwandfreie Leistung setzt voraus, dass der Kunde Beanstandungen spätestens einen Monat nach Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich mitteilt.

axelity leistet Gewähr und haftet ausschliesslich gemäss Kapitel «Gewährleistung». Jede weitere Haftung oder Verpflichtung im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen oder Lieferungen unter diesem Vertrag sowie Einsatz und Gebrauch des Arbeitsresultates und der damit erzielten Resultate, wird – ausser bei Absicht und grober Fahrlässigkeit – ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss umfasst namentlich sowohl direkte als auch indirekte Schäden (Folgeschäden), insbesondere entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprüche Dritter.

Zahlungen

Alle Zahlungen sind grundsätzlich an den Geschäftssitz der axelity zu leisten, 14 Tage rein netto oder gemäss Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber axelity berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Die Verrechnung mit Gegenansprüchen, die von axelity nicht anerkannt sind, ist ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug des Lizenznehmers ist der Lizenzgeber berechtigt, bis zum Eingang der ausstehenden Zahlungen Leistungen auszusetzen; auf Erfüllung des Vertrages zu dringen; oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist die Auflösung des Vertrages zu erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Vorauszahlungen oder Zahlung per Nachnahme kann jederzeit verlangt werden.

Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben oder in der Auftragsbestätigung nicht anders geregelt, wird das Honorar für die Erfüllung der Arbeiten durch axelity nach Zeitaufwand berechnet. Auslagen für Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen, Übermittlungskosten, Material, Steuern, Gebühren etc. werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

Sind keine besonderen Honoraransätze vereinbart worden, gilt die aktuelle Honorarordnung der axelity. Dauert die Vertragserfüllung länger als ein Jahr, darf axelity die Ansätze jeweils einmal jährlich mit zweimonatiger schriftlicher Ankündigung anpassen.

Festpreise oder Kostenschätzungen von axelity stehen unter dem Vorbehalt, dass der Kunde den Vertragsumfang oder Instruktionen nicht nachträglich ändert und seinen Obliegenheiten rechtzeitig und vollumfänglich nachkommt. Andernfalls darf axelity den Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.

Honorare und aufgelaufene Spesen werden normalerweise monatlich in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug zahlbar innert 14 Tagen.

Ausfuhrverbot

Die Ausfuhr von Produkten, die durch die Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes oder entsprechende ausländische Behörden mit einem Ausfuhrverbot belegt sind, ist untersagt. Diese Verpflichtung geht hiermit auf die Abnehmer dieser Waren über und ist bei deren allfälligen Weitergabe wiederum zu überbinden.

Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Dazu zählen auch Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, die das Lizenzmaterial betreffen. Der Umfang der Geheimhaltung kann durch vertragliche Vereinbarung spezifischer Massnahmen den jeweiligen Umständen angepasst werden.

Gerichtsstand

Die Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern unterstehen schweizerischem Recht. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. 

Sollte sich eine gerichtliche Beurteilung dennoch nicht vermeiden lassen, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Sargans SG.

Sargans, Mai 2022

(ersetzt alle früheren Ausgaben)

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